DE FR
Home Kontakt Drucken Intern
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Seilbahnen gewährleisten Sicherheit auf der Piste

Bern, 2. Dezember 1999. Die Infrastruktur und die Sicherheit sind die grössten Stärken des touristischen Angebots in den Schweizer Bergen. Dazu tragen die Schweizer Seilbahnen massgeblich bei. Sie sorgen für die Sicherheit ihrer Gäste – nicht nur auf der Bergfahrt, sondern auch auf der Piste. Welche Massnahmen damit verbunden sind, hat der Branchenverband Seilbahnen Schweiz an einem Medientag in Flumserberg demonstriert.

Skifahrer und Snowboarder sind die wichtigsten Kundensegmente der Schweizer Seilbahnen. Sie tragen zu über 80 Prozent des Branchenumsatzes bei. Wie bei anderen Sportarten besteht auch beim Skifahren und Snowboarden ein gewisses Unfallrisiko. Sowohl die Wintersportler selber als auch die touristischen Anbieter können dazu beitragen, dieses Risiko zu minimieren.

Beim Skifahren und Snowboarden gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Wintersportler betreiben ihre Tätigkeit auf eigenes Risiko. Die Pistenanlagen stellen, ähnlich wie das Strassennetz, einen Verkehrsraum dar. Der Internationale Skiverband (FIS) hat zehn Verhaltensregeln formuliert, in denen die von Skifahrern und Snowboardern geforderten Sorgfaltspflichten dargelegt sind. Diese "FIS-Regeln" sind für alle Pistenbenützer verbindlich.

Verantwortung tragen aber auch die Betreiber der Pisten. In anderen Ländern haben Polizei, Armee oder weitere Organisationen für sichere Pisten zu sorgen. In der Schweiz fällt diese Aufgabe den Seilbahnunternehmungen zu. Sie müssen durch geeignete Massnahmen gewährleisten, dass die Benützer der Pisten vor genau definierten Gefahren geschützt sind.

Rechtlich bindende Schutzmassnahmen
Den juristischen Hintergrund dieser Pflicht sowie die Aufgaben, die daraus zwingend abzuleiten sind, zeigte Peter Feuz, Präsident der Seilbahnen Schweiz, am Medientag in Flumserberg auf. Der Anlass bot Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen der Seilbahn-Pistendienste zu werfen. Feuz wies darauf hin, dass die Schweizer Seilbahnen im Bereich Pistensicherheit eine Fülle von Aufgaben wahrnehmen, die von der Öffentlichkeit oft kaum wahrgenommen werden. Dennoch kommt vielen dieser Tätigkeiten lebenswichtiger Charakter zu, haben sie doch den Zweck, das Leben unzähliger Ausflügler vor alpinen Gefahren zu schützen.

Zuständig für die Massnahmen zum Schutz von Skifahrern und Snowboardern ist der Pisten- und Rettungsdienst, den jede Seilbahnunternehmung betreibt. Die Mitarbeiter dieses Dienstes sind die Patrouilleure. Sämtliche Massnahmen, die sie zur Gewährleistung der Pistensicherheit zu ergreifen haben, sind in der Richtliniensammlung "Die Verkehrssicherungspflicht für Skiabfahrten" des Branchenverbands Seilbahnen Schweiz aufgelistet. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein eigentliches Gesetz. Die Richtlinien sind für die Seilbahnunternehmungen dennoch juristisch bindend. Kommt es zu einem Unfall, weil eine der Richtlinien nicht beachtet wurde, so ist die betreffende Unternehmung haftbar.

Breites Spektrum von Aufgaben

Konkret haben die Patrouilleure folgende Aufgaben:

  • Durch Absperren oder Polstern beseitigen sie Gefahren durch Hindernisse auf der Piste oder am Pistenrand.
  • Bei Lawinengefahr lösen sie Lawinen künstlich aus. Gefährdete Pisten geben sie erst für den Verkehr frei, wenn die Lawinengefahr gebannt ist.
  • Sie grenzen den Pistenraum klar und deutlich vom nicht kontrollierten übrigen Gebiet ab.
    Sie treten als Pistenaufsicht auf und schreiten ein, wenn sich Wintersportler rücksichtlos verhalten.
  • Durch Präparation mit Spezialfahrzeugen sorgen sie für eine hohe Qualität der Pistenunterlage.
  • Bei einem Unfall auf der Piste leisten sie Erste Hilfe und sorgen für eine rasche und schonende Bergung von Verletzten.

Ausbildungskonzept des Branchenverbands
Kompetenz und Professionalität der Pistendienste werden gewährleistet durch eine umfassende und hochstehende Aus- und Weiterbildung der Patrouilleure. Die entsprechenden Lehrgänge werden vom Branchenverband Seilbahnen Schweiz getragen. Peter Müller, Vizedirektor des Verbands, gab am Medientag einen Einblick in die mehrstufige Ausbildung. Diese kann mit einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft anerkannten Berufsprüfung abgeschlossen werden. Erfolgreiche Absolventen erlangen den eidgenössischen Fachausweis als Fachmann des Pisten- und Rettungsdienstes.
Seit 1978 sind in der Schweiz rund 2300 Patrouilleure ausgebildet worden. Davon sind 1600 aktiv, das heisst im Besitz eines gültigen Brevets. 175 Patrouilleure haben sich zu Pisten- und Rettungschefs weitergebildet. Davon sind 160 aktiv, also im Besitz eines gültigen Brevets. Die Mitarbeiter der Pistendienste leisten regelmässig Wiederholungskurse, die von den Seilbahnen Schweiz in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Rettungsschefs und Patrouilleure der Schweiz durchgeführt werden.


Weitere Informationen:

Swiss Mountain Award  


Lehrstellen-Anbieter  

 
Seilbahnen Schweiz SBS Dählhölzliweg 12 CH-3000 Bern 6 Tel 031 359 23 33 info@seilbahnen.org
powered by foresite CMS