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Verband will Seilbahngesetz ohne verteuernde Auflagen

Bern, 8. März 2004. Seilbahnen Schweiz verlangt in seiner Stellungnahme zum neuen Seilbahngesetz auf folgende Ergänzungen: Das Gesetz muss unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit stützen, die volkswirtschaftliche Bedeutung anerkennen und keine verteuernde Auflagen verursachen.

Der Branchenverband Seilbahnen Schweiz (SBS) ist mit dem Entwurf des neuen Seilbahngesetzes mehrheitlich zufrieden. Denn im Gesetzesentwurf sind viele vom SBS vorgeschlagene Lösungsansätze enthalten: So vereinfacht das Gesetz die Verfahren und harmonisiert die technischen Anforderungen mit dem EU-Recht, also mit der EG-Seilbahnrichtlinie.
Dennoch fehlen dem Branchenverband einige wichtige Punkte, wie er in seiner Stellungnahme festhält. Grundsätzlich darf das neue Seilbahngesetz die notwendige und angestrebte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Seilbahnen nicht zusätzlich behindern, sondern bestmöglich stützen. Das neue Gesetz muss der volks- und tourismuswirtschaftlichen Bedeutung der Seilbahnbranche mehr Rechnung tragen. Es soll somit auch Grundlage für weitere rechtliche und wirtschaftliche Bundesmassnahmen in diesem Bereich sein.

Kunden- und Anlagesicherheit
Unter dem Vorwand der Sicherheit dürfen keine zusätzlich verteuernde Auflagen gemacht werden, die weniger der Anlagen- und Kundensicherheit dienen, als der Absicherung der Aufsichts- und Bewilligungsbehörden. Das Seilbahngesetz soll auch bisher fehlende Regelungsbereiche wie die Statistik, Ausbildung und Steuerfragen berücksichtigen.

Doppelspurigkeiten vermeiden
Der SBS wünscht eine bessere Koordination zwischen dem Konzessions- und Bewilligungsverfahren, das obschon die Verfahren nun vereinfacht und beschleunigt werden. Auch gilt es, Doppelspurigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen zu vermieden. Im Interesse der Verfahrenssicherheit ist es sehr wichtig, dass die Verfahren, Bedingungen und Normen rechtlich präzise verankert werden. Verwaltungsinterne Richtlinien und Reglemente dürfen nicht zu einer beliebigen Ausdehnung führen.

Die Vernehmlassung zum neuen Seilbahngesetz läuft Am 31. März 2004 ab.


Weitere Informationen:

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Seilbahnen Schweiz SBS Dählhölzliweg 12 CH-3000 Bern 6 Tel 031 359 23 33 info@seilbahnen.org
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