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Beschneiung: Seilbahnen Schweiz wünschen einheitliche Bewilligungsverfahren

Bern, 8. April 1999. Die Schweizer Seilbahnen benötigen einheitlichere Bewilligungsverfahren für den Bau und Betrieb von Beschneiungsanlagen. Die Seilbahnen Schweiz haben einen Katalog von entsprechenden Empfehlungen an die Kantone ausgearbeitet und in Bern veröffentlicht. Gleichzeitig hat der Verband eine Bilanz des vergangenen Winters gezogen. Der Geschäftsverlauf war in mehreren Regionen durch Schneemangel zum Saisonbeginn und durch Schneeüberfluss im Februar geprägt.

Sowohl fehlender als auch allzu reichlich vorhandener Schnee stellen für die Seilbahnunternehmungen eine Bedrohung dar. Die extremen Schwankungen der Schneesituation im Verlauf des Winters 1998/99 haben dies deutlich gezeigt, wie aus der Saisonbilanz der Seilbahnen Schweiz hervorgeht (siehe separate Medienmitteilung). Peter Müller, Vizedirektor der Seilbahnen Schweiz erklärte an der Medienkonferenz in Bern, dass die Seilbahnbranche in einem schneearmen Winter bei einem Rückgang der Fahrgastfrequenzen von zehn Prozent einen Einnahmenausfall von rund 60 Mio. CHF zu verzeichnen hat. In Verbindung mit Auswirkungen auf andere touristische Anbieter (insbesondere Hotellerie und Gastgewerbe) sowie auf weitere Branchen ergibt sich daraus ein direkter und indirekter volkswirtschaftlicher Verlust von rund 450 Mio. CHF.

Beschneiungsanlagen gehören zur Basisinfrastruktur
Angesichts der Herausforderung durch schneearme Winter stehen den Seilbahnunternehmungen vier Handlungsalternativen zur Verfügung stehen: Ersatz von Skiliften durch bodenabhängige Anlagen, Abbruch der Infrastruktur, Erschliessung des Hochgebirges, technische Beschneiung. Die erste Variante ist nur in wenigen Fällen praktikabel; zudem stehen Kosten und Nutzen oft in einem Missverhältnis. Eine Liquidierung von Seilbahnunternehmungen hätte drastische volkswirtschaftliche Auswirkungen. Ein Ausweichen in höher gelegene, schneesichere Regionen wiederum steht im Widerspruch zu den gültigen konzessionspolitischen Grundsätzen des Bundes, die auch von den Seilbahnen Schweiz befürwortet werden.

Im Spannungsfeld zwischen Nutzen und Bewahren des Berggebiets erachten die Seilbahnen Schweiz den Ausbau der technischen Beschneiung in bestehenden Wintersportgebieten als zweckmässigstes Vorgehen. Beschneiungsanlagen gehören heute zur touristischen Basisinfrastruktur – wie die Beherbergung, die Verpflegung und der Transport. Dieser Anspruch wird indessen durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen teilweise gefährdet. Vorschriften zur technischen Beschneiung sind in der Schweiz Sache der Kantone. Zwischen den einzelnen Kantone bestehen diesbezüglich erhebliche Unterschiede. Die Seilbahnen Schweiz haben daher im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe zur Vereinheitlichung der Beschneiungsvorschriften eingesetzt. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe zeigt auf, in welchen Bereichen die Seilbahnen Schweiz Handlungsbedarf sieht.

Unterstützt wird dieses Anliegen durch den Schweizer Tourismus-Verband. STV-Direktor Gottfried F. Künzi legte an der Medienkonferenz dar, dass eine Liberalisierung und Harmonisierung für den Bau und Betrieb von Beschneiungsanlagen aus tourismuspolitischer Sicht wünschbar sei. Der STV befürwortet deshalb die Empfehlungen der Seilbahnen Schweiz.

Empfehlungen an Kantone und Bundesbehörden

Verbandspräsident Peter Feuz präsentierte an der Medienkonferenz einen Überblick über die Empfehlungen:

  • Abbau von Differenzen bei den Bewilligungsverfahren zwischen den einzelnen Kantonen. Im Vordergrund stehen namentlich: Aufhebung von politisch motivierten Begrenzungen; Ablösung von kantonsweiten generellen Vorschriften durch eine spezifische Einzelfall-Beurteilung.
  • Vereinheitlichung der Planungsverfahren. Namentlich möchten die Seilbahnen Schweiz die Kantone zu folgenden Grundsätzen anregen: Verzicht auf eine regionale Planungsstufe; räumliche Abgrenzung des Wintersportgebiets in der kommunalen Nutzungsplanung unter Bezeichnung von beschneibaren Pisten.
  • Harmonisierung der kantonalen Vorschriften für den Betrieb der Beschneiungsanlagen. Konkret unterbreiten die Seilbahnen Schweiz den Kantonen folgende Anregungen: Verzicht auf die Unterscheidung zwischen punkt- und flächenhafter Beschneiung; Verzicht auf Verbote von Beschneiungszusätzen.
  • Die Seilbahnen Schweiz empfehlen ferner, auf die Beschneiung geschützter oder schützenswerter Standorte, erosionsgefährdeter Böden und bedeutender Wildeinstandsgebiete zu verzichten. Ferner sollte nicht vor Anfang November und nicht nach Ende März beschneit werden.

Der Bau von Beschneiungsanlagen ist UVP-pflichtig, wenn die beschneibare Fläche grösser als 5 ha ist.Die Seilbahnen Schweiz treten dafür ein, dass diese Praxis beibehalten wird. Die UVP soll sich jedoch in Absprache mit den kantonalen Fachstellen auf die wesentlichen Fragen mit den relevanten Umweltauswirkungen beschränken. Ergänzend sollten die Bundesbehörden eine Wegleitung zur UVP bei Beschneiungsanlagen erarbeiten, wie das bereits für andere Branchen erfolgreich durchgeführt wurde. Ferner schlagen die Seilbahnen Schweiz die Schaffung einer "Strategischen UVP" vor. Dieses Instrument würde es erlauben, projektübergreifend die Umweltverträglichkeit bereits im Stadium der Nutzungsplanung abzuklären.


Weitere Informationen:

Swiss Mountain Award  


Lehrstellen-Anbieter  

 
Seilbahnen Schweiz SBS Dählhölzliweg 12 CH-3000 Bern 6 Tel 031 359 23 33 info@seilbahnen.org
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