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Der Bundesrat setzt das neue Seilbahnrecht auf Anfang 2007 in Kraft Der Bundesrat hat das neue Seilbahngesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt und gleichzeitig die neue Seilbahnverordnung erlassen. Seilbahnen Schweiz und insbesondere auch der Vorstand hat bei beiden Erlassen intensiv mitgearbeitet. Der Gesetzgebungsprozess war bekanntlich langwierig und zeitweise äusserst mühsam, insbesondere deshalb, weil ein grundlegender Systemwechsel durchzusetzen war. Umso glücklicher ist Seilbahnen Schweiz, dass nun im neuen Recht den zentralen Anliegen unserer Branche Rechnung getragen wurde und ein Rückfall in ein Absicherungsdenken der Aufsichtsbehörde verhindert werden konnte.
Auffinden der Gesetzestexte Unter www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html können die Gesetzestexte abgefragt werden. Bei dieser Abfrage ist die Aktualität des jeweiligen Gesetzes gewährleistet. Die SKUS-Richtlinien können unter www.skus.ch bestellt werden, diejenigen der SBS stehen unter Download bereit oder können per Email über info@seilbahnen.org bestellt werden.
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