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Speziell für das Bedienungs- und Schalterpersonal einer Seilbahn ist die zweijährige berufliche Grundbildung Seilbahner EBA/Seilbahnerin EBA (eidg. Berufsattest) vorgesehen. Eine vierjährige berufliche Grundbildung Seilbahner EFZ/Seilbahnerin EFZ (eidg. Fähigkeitszeugnis) wird Berufsleute mit breiterem Einsatzspektrum ausbilden. Diese werden nach der Lehre in der Lage sein, auf ihrer Kompetenzstufe die komplexen und vielfältigen Aufgaben des gesamten Seilbahnbetriebs zu meistern.
Links: Berufsbilder Bildungsverordnung (BIVo) Bildungspläne Infotag SKZ 17. Januar 2006 Infotag SKZ 21. Juni 2005 Merkblatt Seilbahner EFZ Lehrstellen-Angebote
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