Bilaterale III: Was heisst das für Bergbahnen?

Die Bilateralen III betreffen die Seilbahnbranche nicht mit neuen spezifischen Vorschriften für Bau, Betrieb oder Tarife. Für Bergbahnen zählt vor allem: Gäste sollen gut in die Berge kommen, Betriebe sollen planen können und Einheimischen- sowie Regionaltarife bleiben nach heutigem Stand möglich.

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